DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 07 19
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates