DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 10 31
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates