DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 10 31
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates