DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates
gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Wien, 2012 10 31
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates