DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
    B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2012 10 31

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                  Georg Keuschnigg

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates