2048 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 5. April 1960, BGBl. Nr. 84/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird geändert wie folgt:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Betragsangabe „10.000 S“ durch die Betragsangabe „4 000 Euro“ ersetzt.

2. Der bisherige § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“