DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 20
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates