DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 20
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates