DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend Ernährungshilfe-Übereinkommen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 20
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates