DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2013 04 05
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates