Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 22. Mai 2013
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des
gegenständlichen Staatsvertrages
wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG
genehmigt.
2. Die authentischen französischen Sprachfassungen und deren Übersetzungen ins Deutsche sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Unternehmenszentrale der Österreichischen Post AG, Haidingergasse 1, 1030 Wien aufliegen.
Mag. Rosa Lohfeyer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer/in Präsidentin