DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG-Novelle Industrieemissionen) und das Altlastensanierungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates