DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates