DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2013 06 26
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates