DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2013 06 26

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                       Edgar Mayer

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates