DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 26
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates