DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 18
Josef Saller Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates