DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 18
Josef Saller Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates