Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 4. Juli 2012
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages
gemäß Art. 23i Abs. 4 B-VG bei Anwesenheit der
verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten
gemäß Art. 50 Abs. 4 B-VG mit Zweidrittelmehrheit
genehmigt.
Wolfgang Zanger Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin