5/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21.1.2009

betreffend die Situation im Nahen Osten nach Beginn der Waffenruhe am 18.1.2009

Die Bundesregierung wird ersucht, bilateral, im Rahmen der Europäischen Union und durch aktive Mitwirkung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

 

-       sich weiterhin für einen dauerhaften Waffenstillstand, der zum vollständigen Rückzug der israelischen Truppen aus Gaza sowie zu einer dauerhaften Beendigung der Hamas-Raketenangriffe führt, einzusetzen;

-       für rasche und zielgerichtete humanitäre Hilfe einzutreten und dazu beispielsweise in der medizinischen Unterstützung beizutragen;

-       eine angemessene österreichische Beteiligung an der Grenzassistenzmission EU-BAM Rafah in Aussicht zu nehmen;

-       sich für eine dauerhafte Öffnung der Übergänge aus Israel und des Grenzübergangs nach Ägypten zur Sicherung einer verlässlichen Versorgung der Bevölkerung des Gaza-Streifens einzusetzen;

-       sich weiterhin für eine gemeinsame Haltung der EU einzusetzen und mit der neuen amerikanischen Regierung und den anderen Mitgliedern des Nahost-Quartetts alle diplomatischen Anstrengungen zu unternehmen, um auf Basis der einschlägigen UNO-Resolutionen und der Verpflichtungen aus der „road-map“ sowie der arabischen Friedensinitiative eine dauerhafte und umfassende Lösung des Nahost-Konflikts im Sinne der Zwei-Staaten-Lösung mit Israel und Palästina in friedlicher Nachbarschaft und innerhalb anerkannter und sicherer Grenzen zu allen Nachbarstaaten zu erreichen;

-       sich für eine substanzielle Verbesserung der Lage der Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland als wichtige Frage im Zusammenhang mit einer dauerhaften Lösung des Konfliktes einzusetzen;

-       in Zusammenarbeit mit der palästinensischen Autonomiebehörde und den arabischen Partnern alle Bemühungen, den innerpalästinensischen Konflikt zu lösen zu unterstützen.