12/E XXIV.GP
Entschließung
des Nationalrates vom 26. Februar 2009
betreffend Kundenschutz im WAG und BWG
Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonderen Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. „Zwangskonvertierungen" vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbrauchergeschäfte geeignet sind.
Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die im Bereich von Fremdwährungskrediten für Streitigkeiten insbesondere betreffend nachteilige Konvertierungen und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tilgungsträgern zuständig ist, wobei hiefür entsprechende Leitlinien zu erarbeiten sind.