13/E XXIV.GP
Entschließung
des Nationalrates vom 26. Februar 2009
betreffend Medizinische Universität Linz
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Studienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österreichischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Österreichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in gesundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in human- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.
Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwendigkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.