20/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 12. März 2009

betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

1.      sich zur Wahrung der Interessen der Konsumenten für eine Kennzeichnungspflicht auf EU-Ebene von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform einzusetzen. Die Kennzeichnung hat deutlich lesbar auf der vorderen Seite des Produktes bzw. auf der ersten Seite der Speisekarte eines Betriebes zu sein und die dabei ver­wendeten Begriffe sind analog zur VO (EG)557/2007 insbesondere Anhang 1 Teil A anzuwenden. (z.B. „Eier aus Freilandhaltung – AT“) sowie

2.      den                Zeitraum bis zur Erlassung verpflichtender EU-Vorschriften auf nationaler Ebene zu nutzen, um mit einem auf Freiwilligkeit basierenden, möglichst effizient ausgestaltetem österreichischen System eine Kennzeichnung so schnell als möglich umzusetzen.

3.      Vorbereitungen zu treffen, um im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer „Clearingstelle“ Informationsmöglichkeiten zur Kennzeichnung der Haltungsformen der Lege­hennen bei Eiern bereitzustellen, durch die den Konsumenten eine sachgerechte Information über die Erzeugnisse die aus diesen Eiern hergestellt werden zu Teil wird.