31/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Mai 2009

betreffend eindeutiger Kennzeichnung von Imitaten oder Analogen zu Käse

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Ausdruck "Käse" ausschließlich Produkten aus Milch und Milcherzeugnissen vorzubehalten und das Verbot der Bezeichnung „Käse" bei „Käseimitaten" durchzusetzen, ausgenommen traditionelle Produkte, die eindeutig kein Milchprodukt sind und nicht damit verwechselt werden können (z.B. Leberkäse),

-       umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) klare Beurteilungsrichtlinien für Produkte mit dem Wort „Käse" in der Sachbezeichnung festgelegt werden, um auf „Käse" hinweisende Sachbezeichnungen für Käseimitate bzw. die Fehl­information der Konsumenten durch Umschreibungen wie „Pizzabelag", „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett" und dgl. bei Imitatprodukten zu unterbinden. Sämtliche in Öster­reich zum Verkauf angebotenen Lebensmittel, die „Kunstkäseprodukte" enthalten, sollen eindeutig als Imitatprodukte gekennzeichnet werden,

-       in einer Informationskampagne den Konsumenten auf das Vorhandensein von „Kunst­käse/Analogkäse" und dessen Unterscheidungsmerkmale zu den traditionellen Milchprodukten hinzuweisen,

-       durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicherzustellen, z.B. durch die Lebensmittelinspektoren, damit im Sinne der Verbrauchererwartung keine Irreführung oder Täuschung der Konsumenten erfolgt.