35/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 16. Juni 2009

betreffend eines Umsetzungs- und Finanzierungsplans einer bundesweiten, abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, bis Anfang des Jahres 2010 einen Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der in Art. 4 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 vorgesehenen Bestimmung öster­reichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen, zu erstellen.

Auf diesen Ergebnissen aufbauend, soll über Empfehlung der Bundesgesundheitskommission in den Landesgesundheitsplattformen konkrete Reformpoolprojekte zur Pilotierung initiiert werden.