43/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 9. Juli 2009

betreffend der Zielsetzung 2 Prozent des BIP für tertiäre Bildung und einer steten Verbesserung der Verwaltungseffizienz

Die Bundesregierung wird ersucht, als längerfristiges Ziel den Budgetwert von 2 Prozent des BIPs durch öffentliche und private Investitionen für den tertiären Bildungssektor anzustreben, um die Rahmen­bedingungen für die Studierenden und Lehrenden weiter zu verbessern, die Qualität der Lehre und Forschung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten zu erhalten. Als Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird darüber hinaus der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ersucht, die Universitäten im Zuge der künftigen Leistungsvereinbarungen zu einer weiteren Hebung von inneruniversitären Effizienzreserven aufzufordern: z.B. durch die Einführung einer vollständigen Kostenrechung, einer gleichmäßigeren Auslastung der Kapazitäten, Vermeidung von Fehl­allokationen von Mitteln sowie Schaffung universitätsübergreifender Angebote oder gemeinsame Nutzung von Infrastruktur. Eine übermäßig bürokratische Vollziehung im Bereich der Ausnahmetat­bestände im Rahmen der Studienbeiträge soll vermieden werden.