49/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 23. September 2009

betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Ökostromgesetzes bis September 2010

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis September 2010 einen Novellierungsentwurf zur Finanzierung der Förderung erneuerbaren Stroms unter Berück­sichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1)     Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.

2)     Verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage bei fairer und transparenter Kostenverteilung zwischen allen Stromverbrauchern.

3)     Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Monitoring der Effizienz dieser Maßnahme. Die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe innerhalb dieses Konzepts soll gleichwertige Rahmenbedingungen bieten wie § 22c in der Fassung der 2. Öko­stromgesetz-Novelle 2008 bzw Kostenbegrenzungen in anderen EU-Staaten.

4)     Transparente Endverbraucherrechnungen mit Ausweispflicht für Ökostromaufwendungen.