55/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. November 2009

betreffend Prüfung von Vor- und Nachteilen eines möglichen Beitritts Österreichs zum "Londoner Übereinkommen"

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, in Form einer Studie bis Jahresende 2010 zu erheben, welche Vor- und Nachteile sich durch den Beitritt zum „Londoner Über­einkommen“ für Österreich und die Nutzer des Patentsystems ergeben.

 

Die Studie soll auf jeden Fall über folgende Punkte Aufschluss geben:

1)     Welche Vorteile und welche Nachteile haben österreichische Firmen vom Beitritt Österreichs zum „Londoner Übereinkommen“?

2)     Gibt es entsprechende Kennzahlen oder sind entsprechende Experteninterviews möglich, die belegen, dass in jenen Ländern, in denen das „Londoner Übereinkommen“ bereits in Kraft getreten ist, der Zugang europäischer Firmen, insbesondere von KMUs, zum Patentsystem erleichtert oder verbessert wurde?

3)     Wie hat sich das „Londoner Übereinkommen" an Hand von vorhandenen Kennzahlen in den Ländern ausgewirkt, in denen es bereits in Kraft getreten ist (Der Fokus soll hierbei insbesondere auf denjenigen Staaten liegen, die eine Sprache des Europäischen Patentamts als Amtssprache haben)? Welche Auswirkungen zeigen sich in den vorhandenen Kennzahlen in den Ländern, die bisher dem „Londoner Übereinkommen" nicht beigetreten sind?

4)     Welche Gründe werden von denjenigen EPÜ-Ländern angeführt, die dem „Londoner Überein­kommen“ nicht beitreten?

5)     Ist ein Beitritt Österreichs zum „Londoner Übereinkommen“ in Hinblick auf die Sprachfassungen von Patentansprüchen und -beschreibungen mit Art. 8 der Bundesverfassung vereinbar, wonach die deutsche Sprache die Staatssprache der Republik Österreich ist?

6)     Hat sich und allenfalls wie hat sich die Gebührenstruktur im Patentbereich in jenen Ländern, die dem „Londoner Übereinkommen“ beigetreten sind, sowie in den Ländern, die dem „Londoner Überein­kommen“ nicht beigetreten sind, insbesondere in Hinblick auf die „Patent-Jahresgebühren“ ver­ändert?

7)     Wie hat sich die Zahl der aufrechterhaltenen Patente in den dem „Londoner Übereinkommen“ beige­tretenen Ländern gegenüber vorher, bzw. gegenüber den nicht beigetretenen Ländern verändert? Welche Veränderungen gab es hinsichtlich der heimischen, europäischen und außereuropäischen Anmelder? Gibt es entsprechende Kennzahlen, die darauf schließen lassen, dass sich die Zahl der Nutzer des Patentsystems verändert hat?

8)     Gibt es entsprechende Kennzahlen oder sind entsprechende Experteninterviews möglich, die Auf­schluss darüber geben, wie sich das „Londoner Übereinkommen“ auf die „passiven Nutzer“, d.h. diejenigen, die selbst keine Patente anmelden, sich aber darum bemühen, nicht unter die Patente Dritter zu fallen, auswirkt bzw. ausgewirkt hat?