56/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. November 2009

betreffend Atomenergie darf keine Klimaschutzmaßnahme sein

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich bei der Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen dafür einzusetzen, dass Kernenergie auch in einem Kyoto-Nachfolge-Regime nicht als Lösungsstrategie zur Treibhausgasvermeidung anerkannt wird, und im Rahmen von flexiblen Mechanismen wie z.B. in projektbezogenen Mechanismen (JI und CDM), für sektorale Ziele, beim Handel mit  Emissionszertifikaten, beim Zukauf von AAUs (assigned amount units) und bei den Förderungen aus dem Mitigations- und Adaptionstopf für Entwicklungsländer auf Kernenergie verzichtet wird.