58/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. November 2009

betreffend der Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

-       Eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht gewerbliche gastro­nomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wertbestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.

-       Dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungs­wirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.

-       Eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.

-       Sich auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten „VerbraucherinformationsVO“ dafür einzu­setzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.

-       Sich auf EU-Ebene über die Neugestaltung der Risikobewertung von GVOs durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) einzusetzen.

-       Alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar zu kennzeichnen, damit die Wahl­freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft gegeben ist.

-       Dass auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, damit Lebensmittelimitate oder „Schummel­produkte“ besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden.

-       Umgehend dafür Sorge zu tragen, das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) zu überarbeiten, um klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte zu erhalten.

-       Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer zu veranlassen, um die Ein­haltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen.