58/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 18. November 2009
betreffend der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:
- Eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wertbestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.
- Dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.
- Eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.
- Sich auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten „VerbraucherinformationsVO“ dafür einzusetzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.
- Sich auf EU-Ebene über die Neugestaltung der Risikobewertung von GVOs durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) einzusetzen.
- Alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar zu kennzeichnen, damit die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft gegeben ist.
- Dass auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, damit Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden.
- Umgehend dafür Sorge zu tragen, das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) zu überarbeiten, um klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte zu erhalten.
- Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer zu veranlassen, um die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen.