59/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. November 2009

betreffend Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und Jugendliche in Solarien (Sonnenstudios)

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Berücksichtigung der Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Studien aus gesundheitspräventiven Gründen

1.      die Warn- und Schutzvorschriften in der Solarienverordnung hinsichtlich des Besuches von „Solarien“ entsprechend dem SCCP-Gutachten zu evaluieren;

2.      die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Solarien (Sonnenstudios) und in anderen Betrieben, in denen derartige Anlagen verwendet werden, für Kinder und Jugendliche zu verbieten.