63/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. November 2009

betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten durch den Sicherheitsrat

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten werden aufgefordert, sich während der zweijährigen Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheits­rat nachdrücklich für eine Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Konfliktsituationen einzu­setzen, insbesondere durch Betreibung folgender Anliegen:

1.      Aktive Rolle Österreichs bei den Debatten des Sicherheitsrates zum Schutz der Zivilbevölkerung und den Bemühungen um eine weitere Stärkung der Schutzagenda des Sicherheitsrates.

2.      Unterstützung von Maßnahmen zum besseren Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten, sowie der aktiven Einbindung von Frauen in Friedensprozesse.

3.      Eintreten für Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen als Beitrag zur Schaffung von nachhaltigem Frieden, einschließlich der Bekämpfung von Straftaten.

4.      Aktives Engagement bei Konfliktlösung und Stärkung der Rolle Österreichs als Vermittler und Ort des Dialogs.