64/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. November 2009

betreffend die Unterstützung der Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und für den Erhalt des christlichen Klosters Mor Gabriel

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten werden angesichts der anhaltenden Benachteiligung christlicher, jüdischer und anderer religi­öser Minderheiten in der Türkei und der nach wie vor nicht gesicherten Position des Klosters Mor Gabriel ersucht,

1.      weiterhin und konsequent sich für die Einhaltung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Religions­freiheit und Religionsausübungsfreiheit, insbesondere für christliche, jüdische und andere religiöse Minderheiten in der Türkei einzusetzen und zwar sowohl auf europäischer Ebene wie auch in den bilateralen Beziehungen und im Rahmen der internationalen Menschenrechtsarbeit,

2.      sich weiterhin und konsequent für den Erhalt des Klosters Mor Gabriel in der Türkei einzusetzen und entschieden den Versuchen auf Enteignung oder Aufhebung dieses Klosters entgegenzuwirken.