67/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. November 2009

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesinitiative zur Weiter­entwicklung des Österreichischen Anti-Dopingrechts vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative soll vor allem auch Regelungen zur notwendigen Aktualisierung betreffend WADA-Code und -Standards Rechnung tragen. Diese Gesetzesinitiative soll weiters folgende Maßnahmen enthalten:

-       in sportrechtlicher Hinsicht Übernahme des Strafrahmens der WADA,

-       die effiziente Bekämpfung von Sportbetrug im Zusammenhang mit Doping ist im Rahmen der bestehenden Straftatbestände des Strafrechts zu verschärfen und sicherzustellen. Gegenüber der Schaffung eines eigenen gerichtlichen Straftatbestandes für den Besitz und Konsum von Doping­mitteln durch Sportlerinnen und Sportler wird eine ablehnende Haltung eingenommen,

-       Ergänzung des Dopingbegriffs in § 1 dahingehend, dass Doping auch vorliegt, wenn ein Sportler eine Blutabnahme (oder eine Probenahme) verweigert oder sich einer Probenahme entzieht,

-       Vorschreibung eines Hinweises auf verbotene Doping-relevante Wirkstoffe in der Packungsbeilage von relevanten Arzneimitteln und Medikamenten und

-       eine Frist-Festlegung für wegen Doping-Missbrauch gesperrte Sportlerinnen und Sportler, die ihre Laufbahn beenden und dann wieder an Bewerben teilnehmen wollen.