72/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 10. Dezember 2009

betreffend Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zu prüfen,

-       wie die bestehende Möglichkeit einer Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbs­unterlagen beim Bundesvergabeamt erweitert und verbessert werden kann, um die Gesetzes­konformität von Ausschreibungsunterlagen vor Angebotseröffnung bzw. vor der Frist zur Vorlage der Wettbewerbsunterlagen effizienter prüfen zu können, ohne dass die Durchführung von Investitionsvorhaben unangemessen verzögert wird.