80/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Jänner 2010

betreffend Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzkommission (DSK)

Die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesminister werden ersucht, entsprechend den Anregungen des Datenschutzrates vom 21. Jänner 2010 auf eine Novellierung der DatenschutzRL 95/46/EG hinzuwirken, damit in Hinkunft bei der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch ausländische Datenverarbeiter ohne Niederlassung in Österreich auch inländische Datenschutzbehörden für Beschwerden von im Inland Betroffenen befasst werden können.