92/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21. April 2010

betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Außenhandelsgesetzes zuzuleiten, die ein wirksames und möglichst lückenloses System der Endverbraucherkontrolle – insbesondere durch Vorschreibung eines rechtsverbindlichen und bestimmte Mindestkriterien erfüllenden Endverbraucherzertifikates – verankert, die Erteilung einer Bewilligung von der Vorlage eines Endverbraucherzertifikats abhängig macht, nach Möglichkeit zusätzliche Kontrollen durch Sicherung der Nachverfolgbarkeit exportierter Waffen vorsieht sowie die Vorlage einer Bestätigung des Exporteurs, dass die Ware beim angegebenen Endverbraucher eingelangt ist, vorschreibt sowie Sanktionen im Falle nicht widmungsgemäßer Verwendung, soweit diese vom Antragsteller zu verantworten ist, normiert und die darüber hinaus Randfeuerwaffen als bewilligungspflichtige Güter definiert.