95/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. April 2010

betreffend der Deklaration von Duftstoffen in Lufterfrischern oder ähnlichem

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht,

•       im Sinne des Vorsorgeprinzips bestehende Befunde und Studien über mögliche gesundheitliche Auswirkungen dieser Duftstoffe zu evaluieren, laufende Studien dementsprechend zu erweitern oder eigene Untersuchungen in Auftrag zu geben und

•       auf Basis dessen, die Notwendigkeit entsprechender Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Deklaration von Inhaltsstoffen für Duftverbesserer, Lufterfrischer oder ähnlichem auf EU Ebene zu prüfen und allenfalls zu initiieren, respektive die Sinnhaftigkeit innerösterreichischer Vorschriften zu prüfen und allenfalls solche auch dem Nationalrat vorzulegen.