97/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 20. Mai 2010
betreffend Service- und Signalhunde
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung und den Ländern zu prüfen, wie die Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Service- und Signalhunde analog zu den Blindenführhunden im BBG und in weiterer Folge die Festlegung von Qualitätskriterien und die Vorgabe bundesweit anzuwendender Richtlinien über die Beurteilung ohne Benachteiligung der gewerblichen Hundeschulen umgesetzt werden kann.