113/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 9. Juli 2010
betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
Der
Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, eine Arbeitsgruppe bestehend
aus
Vertretern des Bundes, der Länder und der Interessenvertretungen
einzusetzen, um
Vorschläge für einheitliche betriebsanlagenrechtliche Regelungen und
Vorschriften für
Erbringer ambulanter Gesundheitsdienstleistungen zu erarbeiten.