113/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 9. Juli 2010

betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, eine Arbeitsgruppe bestehend aus
Vertretern des Bundes, der Länder und der Interessenvertretungen einzusetzen, um
Vorschläge für einheitliche betriebsanlagenrechtliche Regelungen und Vorschriften für
Erbringer ambulanter Gesundheitsdienstleistungen zu erarbeiten.