151/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 30. März 2011

betreffend Azofarbstoffe in Lebensmitteln

1.     Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesminister für Gesundheit und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden ersucht, bei der AGES gemeinsam mit der Wirtschaft (Lebensmittelindustrie) eine öffentlich zugängliche Datenbank über Produkte einzurichten, die frei von Azofarbstoffen sind.

2.     Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, gegenüber der EU-Kommission und im Rat aus Vorsorgegründen für die Prüfung eines generellen Verbotes der Verwendung von Azofarbstoffen vor allem in Lebensmitteln für Kinder einzutreten, zumal es auch keine zwingende Notwendigkeit für die Verwendung dieser Farbstoffe gibt.