155/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 28. April 2011
betreffend Einhaltung des "4-Augenprinzips" bei Anordnung der Datenauskünfte nach dem Sicherheitspolizeigesetz
Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, eine einheitliche Regelung der Genehmigungsverfahren und -kriterien im Sinne eines „4-Augenprinzips" bei der Einholung von Datenbeauskunftungen nach § 53 Abs. 3a und 3b SPG erlassmäßig im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres sicherzustellen.