157/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 28. April 2011

betreffend Evaluierung der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1.      dem Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit der Anwendung von Abfragen von Daten nach den neuen Bestimmungen, gegliedert nach der Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenabschätzung aus dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes und für die Frage des entstehenden Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;

2.      in den dem Parlament jährlich zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen ein Kapitel über die Verwendung von Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ übermittelten Informationen aufzunehmen.