162/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 17. Mai 2011

betreffend Plastiktragtaschen

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:

-       mit der Wirtschaft gemeinsam ökologische Optimierungspotentiale zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen. Für die Analyse sind grundsätzlich Ökobilanzen zu erstellen, die aufzeigen, welche Trage­hilfen ökologische Vorteile bieten. Dabei sind die Möglichkeiten von Entsorgung und Verwertung durch die Abfallwirtschaft zu evaluieren und die Auswirkungen des Litterings einzubeziehen;

-       es sind Wege zu prüfen, die geeignet sind Einkaufstragetaschen und Verpackungen aus nicht verrott­barem Kunststoff sukzessiv zu ersetzen und gleichzeitig die Verwendung von immer wieder verwendbaren Tragtaschen aus Stoff oder Papier  bzw. aus nachhaltigen, nachwachsenden und kompostierbarem Material zu forcieren, wo dies ökologisch und abfallwirtschaftlich Vorteile bringt;

-       eine Kennzeichnung der Tragetaschen mit dem deutlichen Hinweis auf das verwendete Material, die richtige Verwendung und Verwertung zu prüfen;

-       eine Recherche durchzuführen, wie in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU die Verwendung von Plastiktragtaschen reduziert oder verhindert wird;

-       zu eruieren, inwieweit in den EU Mitgliedsstaaten oder Regionen Regelungen notifiziert wurden;

-       auf europäischer Ebene im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie die Verwendung von nicht verrottbarem Kunststoff europaweit zu reduzieren und Alternativen wie wiederverwendbare Tragtaschen aus nachhaltigen und schnell biologisch abbaubaren Rohstoffen zu forcieren, wenn diese sich als vorteilhaft erweisen.