179/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Juli 2011

betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1.      die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe, in Umsetzung der EU-Leitlinien, gemeinsam mit den EU Partnern, sowie in bilateralen Gesprächen mit Nachdruck voranzutreiben und sich in allen damit befassten Gremien auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird;

2.      gemeinsam mit den EU Partnern sowie in bilateralen Gesprächen, China an die Umsetzung seiner Selbstverpflichtung zur Ratifizierung zu erinnern und auf die chinesische Führung einzuwirken, die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe sukzessive einzuschränken;

3.      gemeinsam mit den EU Partnern sowie in bilateralen Gesprächen, gegenüber Iran auf die Einhaltung von Artikel 6 Absatz 2 und 5 IPbpR zu drängen, damit Todesurteile nicht mehr aufgrund von Straftaten ausgesprochen werden, die keine schwersten Verbrechen im Sinne dieser Vorschrift sind, und damit zur Tatzeit Minderjährige nicht mehr hingerichtet werden;

4.      gemeinsam mit den EU-Partnern sowie in bilateralen Gesprächen, auf die USA einzuwirken, damit die Todesstrafe in allen US-Bundesstaaten abgeschafft wird und darauf zu drängen, dass alle zum Tode Verurteilten begnadigt werden;

5.      gemeinsam mit den EU Partnern sowie in bilateralen Gesprächen, gegenüber Russland auf die Ratifikation des 6. und des 13. Zusatzprotokolls zur EMRK zu drängen;

6.      gemeinsam mit den EU-Partnern sowie in bilateralen Gesprächen auf all jene Länder, die sich bei der UN-Resolution A/65/206 für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe noch der Stimme enthielten, aber die Todesstrafe verhängen, einzuwirken, damit sie die Todesstrafe abschaffen und darauf zu drängen, dass alle zum Tode Verurteilten begnadigt werden.