200/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Oktober 2011

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) in der EU

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) für folgende Maßnahmen einzutreten:

1.     Einbeziehung dieser Tiere in den EU-Tierschutz-Aktionsplan sowie in die Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union und Erlassung EU-weit gültiger Rechtsvorschriften zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“);

2.     Schaffung bindender EU-weit gültiger Regelungen für vorbeugende Impfmaßnahmen und Maßnahmen der Geburtenkontrolle;

3.     Verbot der Einrichtung von Tötungsstationen;

4.     Verbot des Missbrauchs von Straßentieren für Laborversuche;

5.     Beauftragung der Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene geeignete Verwaltungssysteme zur Sterilisation und Impfung der Straßentiere einzuführen;

6.     Zurverfügungstellung finanzieller Mittel, um nachhaltige Lösungsmodelle zum Schutz der Straßentiere in Europa umzusetzen;

7.     Einführung von Mindeststandards für Tierheime in der Europäischen Union.