200/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 19. Oktober 2011
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) in der EU
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“) für folgende Maßnahmen einzutreten:
1. Einbeziehung dieser Tiere in den EU-Tierschutz-Aktionsplan sowie in die Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union und Erlassung EU-weit gültiger Rechtsvorschriften zum Schutz von Straßentieren („Streunertieren“);
2. Schaffung bindender EU-weit gültiger Regelungen für vorbeugende Impfmaßnahmen und Maßnahmen der Geburtenkontrolle;
3. Verbot der Einrichtung von Tötungsstationen;
4. Verbot des Missbrauchs von Straßentieren für Laborversuche;
5. Beauftragung der Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene geeignete Verwaltungssysteme zur Sterilisation und Impfung der Straßentiere einzuführen;
6. Zurverfügungstellung finanzieller Mittel, um nachhaltige Lösungsmodelle zum Schutz der Straßentiere in Europa umzusetzen;
7. Einführung von Mindeststandards für Tierheime in der Europäischen Union.