212/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Dezember 2011

betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden ersucht, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit konkrete Regelungen für permanente Tätowierfarben (z.B. durch eine Positivliste) vorzuschreiben, durch die u.a. deren Zusammensetzung und Verwendung geregelt ist, sowie auf europäischer Ebene für internationale Standards (Regelungen) für permanente Tätowierfarben einzutreten.