218/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Dezember 2011

betreffend Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbetriebe

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Tourismusbetriebe zu sichern und zu erhöhen wird die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ersucht,

-       die Rahmenbedingungen für Tourismusunternehmungen und Betriebe der Freizeitwirtschaft ständig im Sinne einer Minimierung bürokratischer Hemmnisse zu evaluieren bei Sicherung von sozialen, gesundheitlichen, konsumentenschutzrechtlichen und ökologischen Aspekten,

-       und eine fundierte und zukunftsfähige Ausbildung als Grundlage für die Spitzenkräfte von morgen zu sichern, die der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus gerecht wird.