228/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Jänner 2012

betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz von Journalisten

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich während der dreijährigen Mitgliedschaft Österreichs im Menschenrechtsrat nachdrücklich für eine Verbesserung des Schutzes von Journalisten einzusetzen, insbesondere durch Betreibung folgender Anliegen:

Aktive Rolle Österreichs im VN-Menschenrechtsrat mit dem Ziel der Annahme einer Resolution im Rat mit der ein allgemein verbindlicher politischer Rahmen für eine Stärkung der Mechanismen zum Schutz von Journalisten geschaffen werden soll.

Unterstützung von Maßnahmen einschlägiger internationaler Organisationen zum besseren Schutz von Journalisten, insbesondere im Kampf gegen die Straflosigkeit und im Bereich der Prävention von Angriffen auf Journalisten.

Eintreten für die Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen als Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Grundfreiheiten, wie insbesondere der Meinungsäußerung- und Pressefreiheit.

Eintreten für vollständige und unabhängige Untersuchungen von gezielten Tötungen und anderen Über­griffen auf Journalistinnen und Journalisten.