231/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Februar 2012

betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für Europäische Bürgerinitiativen

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, sich auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Verordnung betreffend die Europäische Bürger­initiative so bald wie möglich jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren, dahingehend geändert wird, dass

1.      für auf elektronischem Weg abgegebene Unterstützungsbekundungen ein bei der Kommission ange­siedeltes zentrales Online-Sammelsystem bereitgestellt wird, mit dem möglichst auch eine zentrale Erfassung und ein zentrales Clearing der Unterstützungsbekundungen realisiert wird,

2.      für die Abgabe von Unterstützungsbekundungen einheitliche Regelungen verankert werden, mit denen unter Wahrung eines größten Maßes an Datensicherheit und eines dennoch einfachen Zugangs zu einer Europäischen Bürgerinitiative in sämtlichen Mitgliedstaaten einheitliche Bedingungen für die Unterfertigung von Unterstützungsbekundungen durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aller Mitgliedstaaten gewährleistet sind,

3.      alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einheitliche Bedingungen zur Unterstützung einer EBI vorfinden,

4.      Organisatorinnen und Organisatoren europaweit einheitlichen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird außerdem aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere (derzeit Reisepass und Personalausweis) erweitert werden könnte, um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern und gegebenenfalls auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung gegenüber der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung einzutreten.