238/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. März 2012

betreffend gewaltsame Konflikte in Nigeria

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-       sich sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch auf EU-Ebene weiterhin für Rechtstaatlichkeit und den Schutz aller religiösen Gemeinschaften in Nigeria, sowie dafür einzusetzen, dass die EU von der nigerianischen Regierung die Sicherstellung der freien Religionsausübung, verstärkte Schutzmaßnahmen vor Gewalt extremistischer Gruppen und religiöser Intoleranz und Diskriminie­rung sowie Maßnahmen gegen Straflosigkeit einfordert.

-       im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass Nigeria aufgefordert wird, die VN Sonderbericht­erstatter für Religionsfreiheit, für Binnenvertriebene sowie über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen einzuladen, damit diese dem VN-Menschenrechtsrat über die Situation im Land berichten.

-       sich dafür einzusetzen, dass bei der Ausarbeitung der EU Menschenrechtsstrategie der verstärkte Einsatz der EU für Religionsfreiheit und den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten durch die Lokalbehörden besondere Berücksichtigung findet.

-       sich sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch auf EU-Ebene intensiv bei der nigerianischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Korruption wirksam bekämpft und der große Ressourcen­reichtum für die nachhaltige und stabile Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung verwendet werden.

-       sich dafür einzusetzen, dass sich sowohl EU als auch VN in Kooperation mit der AU und den Regional­organisationen wie ECOWAS und ECCAS verstärkt der sicherheitsgefährdenden Situation in der Sahelzone annehmen, insbesondere durch die Unterstützung von Kapazitäten bei der regionalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit.