243/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Mai 2012

betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Ausarbeitung des Verfahrensrechts der Verwaltungs­gerichte und der Anpassungen des AVG

1.      bis zum 20. Juni 2012 den Entwurf einer Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 auszu­arbeiten, durch die dem Verwaltungsgerichtshof in bestimmten Fällen eine meritorische Entschei­dungsbefugnis eingeräumt wird, und diesen den parlamentarischen Klubs zu übermitteln. Der Ver­waltungsgerichtshof soll dann zur Fällung einer meritorischen Entscheidung berechtigt sein, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die meritorische Entscheidung im Interesse der Raschheit ge­legen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist;

2.      Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des vorläufigen Rechtsschutzes insbesondere im Lichte des Unionsrechts zu prüfen;

3.      zu berücksichtigen, dass ein Verwaltungsgericht erster Instanz in seiner Kontrolle nicht strikt auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte oder den Umfang der Anfechtung beschränkt sein soll;

4.      die Kosten für das Verfahren der Verwaltungsgerichte erster Instanz an der derzeitigen Kosten­regelung im Verwaltungsverfahren zu orientieren; das verwaltungsgerichtliche Verfahren soll zu keiner Verteuerung für die Bürgerinnen und Bürger führen; insbesondere soll keine Anwaltspflicht vorgesehen werden; für die Erstellung von Gutachten sollen primär Amtssachverständige heranzu­ziehen sein;

5.      die Frage der Einführung eines Kostenersatzanspruchs von Bürgerinnen und Bürgern für Verfahrens­verzögerungen zu prüfen, die die Verwaltungsbehörde mutwillig oder willkürlich verursacht hat;

6.      im VwGG eine Ermächtigung für die Vollversammlung des VwGH vorzusehen, wonach diese einen Ausschuss für die Dreiervorschläge bei Richter-und Richterinnen-Nachbesetzungen einrichten kann;

7.      bürgerfreundliche Verbesserungen der Kundmachungsvorschriften des § 44a AVG in Massenver­fahren zu prüfen.

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat über die Umsetzung der Punkte 2. bis 7. bis zum Ende des Jahres 2012 zu berichten.